1. Präsentation

Fraikin Suisse SA ist eine Gesellschaft, die sich auf die Vermietung von Nutzfahrzeugen, Industriefahrzeugen und Kühlfahrzeugen - kurz-, mittel- und langfristig - für Berufstätige und Privatpersonen spezialisiert hat.

  • Sitz: Route d'Yverdon 18, 1026 Echandens (VD)
  • Standorte: fraikin.ch / fraikin-location.ch
  • Filialen: Genf, Lausanne (Échandens), Zürich (Hendschiken)

2. Reservierung und Vertragsabschluss

  • Die Reservierung kann online, telefonisch oder in einer Filiale vorgenommen werden.
  • Der Mietvertrag wird mit der Unterzeichnung des Mietvertrags und der Übergabe des Fahrzeugs abgeschlossen.
  • Ein gültiges Ausweisdokument, ein entsprechender Führerschein und eine Zahlungsmethode auf den Namen des Mieters sind erforderlich.
  • Das Mindestalter und die Erfahrung mit dem Führerschein hängen vom Typ des gemieteten Fahrzeugs ab und werden bei der Reservierung präzisiert.

3. Tarife und Zahlung

  • Die Preise sind in CHF, ohne MWSt. für einen Tag und 0 km angegeben, sofern nicht anders angegeben.
  • Zusätzliche Gebühren können anfallen: zusätzliche Kilometer, Kraftstoff, optionale Ausstattung, Reinigung, verspätete Rückgabe usw.
  • Bei der Übergabe des Fahrzeugs wird eine Kaution verlangt. Sie wird nach der Überprüfung bei der Rückgabe zurückgegeben.
  • Die akzeptierten Zahlungsmethoden werden in der Filiale präzisiert.

4. Fahrzeugnutzung

Der Mieter verpflichtet sich,:

  • Das Fahrzeug sorgfältig und entsprechend seinem Zweck zu nutzen
  • Die Strassenverkehrsordnung in der Schweiz und im Ausland zu beachten
  • Die zulässige Nutzlast nicht zu überschreiten
  • Das Fahrzeug nicht an einen nicht autorisierten Dritten zu untervermieten oder zu übergeben
  • Ohne vorherige Zustimmung nicht in nicht autorisierten Gebieten zu fahren

Folgendes ist streng verboten: Fahren unter Alkohol- oder Drogeneinfluss, Transport von gefährlichen Gütern ohne Genehmigung, Teilnahme an Wettbewerben und jede andere illegale Nutzung.

5. Rückgabe des Fahrzeugs

  • Das Fahrzeug ist am vereinbarten Datum, zur vereinbarten Uhrzeit und in der vereinbarten Filiale in demselben Zustand wie bei der Abholung zurückzugeben.
  • Der Kraftstofftank muss auf demselben Stand wie bei der Abholung gefüllt sein; andernfalls wird der fehlende Kraftstoff in Rechnung gestellt.
  • Jede nicht angekündigte Verspätung kann zu einer zusätzlichen Abrechnung führen.
  • Jeder bei der Rückgabe festgestellte Schaden, der nicht bei der Abholung gemeldet wurde, geht zu Lasten des Mieters.

6. Versicherung und Haftung

  • Die Fahrzeuge sind mit einer obligatorischen Haftpflichtversicherung ausgestattet; eine Kaskoversicherung kann optional abgeschlossen werden.
  • Ein Selbstbehalt ist im Falle eines Unfalls anwendbar, der im Vertrag angegeben ist.
  • Der Mieter ist für Schäden am Fahrzeug, an Dritten oder an transportierten Gütern verantwortlich, wenn die Nutzungsbedingungen nicht eingehalten werden.
  • Geldstrafen, Verkehrsverstösse und Parkgebühren bleiben ausschliesslich auf Kosten des Mieters.

7. Pannen und Assistenz

  • Bei einer Panne oder einem Unfall muss der Mieter Fraikin Suisse SA sofort kontaktieren.
  • Ein Unfallbericht muss in Falle eines Unfalls erstellt und der Filiale so schnell wie möglich übermittelt werden.
  • Ohne vorherige Zustimmung von Fraikin darf keine Reparatur durchgeführt werden.

8. Stornierung

  • Jede Stornierung muss schriftlich mitgeteilt werden.
  • Stornogebühren können je nach Frist und Vertragstyp anfallen.
  • Fraikin behält sich das Recht vor, eine Reservierung im Falle der Nichtverfügbarkeit des Fahrzeugs, der Nichteinhaltung der Bedingungen oder höherer Gewalt zu stornieren.

9. Datenschutz

Die gesammelten Daten (Identität, Führerschein, Zahlung) werden ausschliesslich im Rahmen der Vermietung und Verwaltung des Vertrags verwendet.

Sie werden weder verkauft noch an Dritte weitergegeben, es sei denn, es besteht eine gesetzliche Verpflichtung oder eine vertragliche Notwendigkeit (Versicherung, zuständige Behörden).

10. Anwendbares Recht und Gerichtsstand

Die vorliegenden Bedingungen unterliegen dem Schweizer Recht.

Der ausschliessliche Gerichtsstand ist am Sitz von Fraikin Suisse SA in Echandens (VD) festgelegt.